Anerkenntnisurteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 715/09
Tenor
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1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 20. August 2009 - 17 Sa 701/09 - aufgehoben.
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2. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 22. Januar 2009 - 6 Ca 2696/08 - abgeändert.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Leistungsentgelt iHv. 274,20 Euro brutto zu zahlen nebst Zinsen hierauf iHv. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Januar 2008.
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3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Literatur
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Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.
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Fischermeier
Brühler
Spelge
Lorenz
Matiaske
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Referenzen
- 6 Ca 2696/08 1x (nicht zugeordnet)
- 17 Sa 701/09 1x (nicht zugeordnet)