Urteil vom Bundesarbeitsgericht (8. Senat) - 8 AZR 663/09
Tenor
-
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. Juni 2009 - 3 Sa 8/09 - wird zurückgewiesen.
-
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
-
Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 22. Oktober 2009 - 8 AZR 286/08 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
-
Hauck
Böck
Breinlinger
Warnke
Mallmann
Verwandte Urteile
Keine verwandten Inhalte vorhanden.
Referenzen
- 3 Sa 8/09 1x (nicht zugeordnet)
- 8 AZR 286/08 1x (nicht zugeordnet)