Urteil vom Bundesarbeitsgericht (5. Senat) - 5 AZR 50/10
Tenor
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1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. November 2009 - 17 Sa 822/09 - werden zurückgewiesen.
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2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 82 % und die Beklagte 18 % zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
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Müller-Glöge
Laux
Biebl
Kremser
Ilgenfritz-Donné
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Referenzen
- 17 Sa 822/09 1x (nicht zugeordnet)