Urteil vom Bundesarbeitsgericht (4. Senat) - 4 AZR 144/10
Tenor
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1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. November 2009 - 14 Sa 264/09 - aufgehoben.
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 21. August 2008 - 4 Ca 916/08 - wird zurückgewiesen.
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2. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 781/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
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Bepler
Winter
Treber
von Dassel
J. Ratayczak
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Referenzen
- 14 Sa 264/09 1x (nicht zugeordnet)
- 4 Ca 916/08 1x (nicht zugeordnet)
- 4 AZR 781/09 1x (nicht zugeordnet)