Urteil vom Bundesarbeitsgericht (4. Senat) - 4 AZR 835/09
Tenor
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1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2009 - 6 Sa 338/09 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klagen als unzulässig zurückgewiesen werden.
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2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 AZR 839/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet ( § 72 Abs. 5 ArbGG , § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO ).
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Bepler
Treber
Winter
von Dassel
J. Ratayczak
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Referenzen
- 6 Sa 338/09 1x (nicht zugeordnet)
- 4 AZR 839/09 1x (nicht zugeordnet)