Urteil vom Bundesarbeitsgericht (2. Senat) - 2 AZR 715/10

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 25. Juni 2010 - 20 Sa 68/09 - aufgehoben.

2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben im Hinblick auf den beabsichtigten Vergleichsabschluss auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Kreft    

        

    Berger    

        

    Rachor    

        

        

        

    Perreng    

        

    Sieg    

                 

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