Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 591/10
Tenor
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. August 2010 - 9 Sa 1613/09 - wird zurückgewiesen.
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2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Verfahren - 6 AZR 573/10 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG; § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
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Fischermeier
Brühler
Spelge
Schäferkord
B. Bender
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Referenzen
- 9 Sa 1613/09 1x (nicht zugeordnet)
- 6 AZR 573/10 1x (nicht zugeordnet)