Anerkenntnisurteil vom Bundesarbeitsgericht (5. Senat) - 5 AZR 565/10

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26. August 2010 - 4 Sa 219/10 - aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Augsburg vom 21. Januar 2010 - 7 Ca 2151/09 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 847,79 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 708,64 Euro seit dem 27. Juni 2009, aus 139,15 Euro seit dem 8. Oktober 2009 und aus dem Restbetrag seit dem 1. November 2009 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Sonstige Literatur

1

        

    Müller-Glöge    

        

    Laux    

        

    Biebl    

        

        

        

    Reinders    

        

    Ilgenfritz-Donné    

                 

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