Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 606/10
Tenor
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1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 21. Juli 2010 - 13 Sa 20/10 - aufgehoben.
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2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim vom 13. Januar 2010 - 13 Ca 53/09 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
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3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
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Fischermeier
Spelge
Mestwerdt
Klapproth
Döpfert
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Referenzen
- 13 Sa 20/10 1x (nicht zugeordnet)
- 13 Ca 53/09 1x (nicht zugeordnet)