Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 502/10

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Mai 2010 - 13 Sa 1988/09 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Gründe

1

Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Verfahren - 9 AZR 504/10 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

        

    Brühler    

        

    Krasshöfer    

        

    Klose    

        

        

        

    D. Wege    

        

    Starke    

        

        

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