Urteil vom Bundesarbeitsgericht (8. Senat) - 8 AZR 442/11

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. November 2010 - 9 Sa 331/10 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstige Literatur

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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Hauck    

        

    Böck    

        

    Breinlinger    

        

        

        

    F. Avenarius    

        

    Wroblewski    

                 

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Referenzen