Urteil vom Bundesarbeitsgericht (8. Senat) - 8 AZR 643/10

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2010 - 3 Sa 80/10 - aufgehoben.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17. Dezember 2009 - 1 Ca 2414/09 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Hauck    

        

    Böck    

        

    Breinlinger    

        

        

        

    F. Avenarius    

        

    Wroblewski    

                 

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Referenzen