Urteil vom Bundesarbeitsgericht (8. Senat) - 8 AZR 643/10
Tenor
-
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2010 - 3 Sa 80/10 - aufgehoben.
-
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig vom 17. Dezember 2009 - 1 Ca 2414/09 - wird zurückgewiesen.
-
Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
-
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
-
Hauck
Böck
Breinlinger
F. Avenarius
Wroblewski
Verwandte Urteile
Keine verwandten Inhalte vorhanden.
Referenzen
- 3 Sa 80/10 1x (nicht zugeordnet)
- 1 Ca 2414/09 1x (nicht zugeordnet)