Urteil vom Bundesarbeitsgericht (5. Senat) - 5 AZR 257/11
Tenor
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1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Februar 2011 - 11 Sa 568/10 - wird zurückgewiesen.
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2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
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Müller-Glöge
Laux
Biebl
S. Röth-Ehrmann
A. Christen
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Referenzen
- 11 Sa 568/10 1x (nicht zugeordnet)