Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 824/11
Tenor
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1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2011 - 8 Sa 1854/10 - wird zurückgewiesen.
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2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
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Mikosch
Schmitz-Scholemann
Mestwerdt
Beck
Kiel
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Referenzen
- 8 Sa 1854/10 1x (nicht zugeordnet)