Urteil vom Bundesarbeitsgericht (8. Senat) - 8 AZR 580/11
Tenor
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Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. Februar 2011 - 3 Sa 675/10 - wird zurückgewiesen.
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Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
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Hauck
Böck
Breinlinger
Eimer
Gothe
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Referenzen
- 3 Sa 675/10 1x (nicht zugeordnet)