Urteil vom Bundesarbeitsgericht (8. Senat) - 8 AZR 580/11

Tenor

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 25. Februar 2011 - 3 Sa 675/10 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstige Literatur

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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Hauck    

        

    Böck    

        

    Breinlinger    

        

        

        

    Eimer    

        

    Gothe    

                 

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