Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 322/11
Tenor
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1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 4. Januar 2011 - 5 Sa 138/10 - aufgehoben.
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2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 17. Dezember 2009 - 6 Ca 1285/09 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
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3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
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Fischermeier
Gallner
Spelge
Uwe Zabel
Kammann
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Referenzen
- 5 Sa 138/10 1x (nicht zugeordnet)
- 6 Ca 1285/09 1x (nicht zugeordnet)