Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 350/11
Tenor
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1. Auf die Revision der Beklagten wird unter Zurückweisung der Revision der Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 14. April 2011 - 6 Sa 115/10 - aufgehoben.
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2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 24. September 2010 - 18 Ca 483/10 - wird zurückgewiesen.
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3. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
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Fischermeier
Gallner
Spelge
Schäferkord
Reiner Koch
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Referenzen
- 6 Sa 115/10 1x (nicht zugeordnet)
- 18 Ca 483/10 1x (nicht zugeordnet)