Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 562/11
Tenor
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Februar 2011 - 22 Sa 2308/10 - wird zurückgewiesen.
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2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
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Fischermeier
Gallner
Spelge
Wollensak
Döpfert
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Referenzen
- 22 Sa 2308/10 1x (nicht zugeordnet)