Urteil vom Bundesarbeitsgericht (4. Senat) - 4 AZR 83/11
Tenor
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Dezember 2010 - 3 Sa 1132/10 - wird zurückgewiesen.
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2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben im Hinblick auf das führende Parallelverfahren - 4 AZR 78/11 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
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Eylert
Creutzfeldt
Treber
Steding
Rupprecht
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Referenzen
- 3 Sa 1132/10 1x (nicht zugeordnet)
- 4 AZR 78/11 1x (nicht zugeordnet)