Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 889/12
Tenor
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1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Juni 2012 - 24 Sa 328/12 und 24 Sa 403/12 - unter Zurück-weisung der Revision des beklagten Landes teilweise aufgehoben.
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2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. Januar 2012 - 33 Ca 15490/11 - mit der Maßgabe abgeändert, dass auch die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2011 zu berücksichtigen ist.
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3. Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
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Brühler
Krasshöfer
Klose
Kranzusch
M. Lücke
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Referenzen
- 24 Sa 328/12 1x (nicht zugeordnet)
- 24 Sa 403/12 1x (nicht zugeordnet)
- 33 Ca 15490/11 1x (nicht zugeordnet)