Anerkenntnisurteil vom Bundesarbeitsgericht (4. Senat) - 4 AZR 866/11

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. Juni 2011 - 9 Sa 1540/10 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstige Literatur

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Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO). Die Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.

        

    Creutzfeldt    

        

    Winter    

        

    Treber    

        

        

        

    Pust    

        

    Steding    

                 

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Referenzen