Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 960/12
Tenor
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1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. September 2012 - 6 Sa 724/11 - wird zurückgewiesen.
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2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
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Brühler
Krasshöfer
Klose
M. Lücke
Kranzusch
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Referenzen
- 6 Sa 724/11 1x (nicht zugeordnet)