Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 900/12
Tenor
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Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 29. Juni 2012 - 6 Sa 441/12 - aufgehoben.
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Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. Dezember 2011 - 11 Ca 2072/11 - abgeändert.
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
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Zwanziger
Schlewing
Ahrendt
Xaver Aschenbrenner
H. Frehse
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Referenzen
- 6 Sa 441/12 1x (nicht zugeordnet)
- 11 Ca 2072/11 1x (nicht zugeordnet)