Urteil vom Bundesarbeitsgericht (1. Senat) - 1 AZR 811/13
Tenor
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Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 5. August 2013 - 10 Sa 39/13 - aufgehoben.
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Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 22. November 2012 - 2 Ca 311/12 - abgeändert.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 641,97 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. August 2012 zu zahlen.
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Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
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Schmidt
K. Schmidt
Koch
Rath
Olaf Kunz
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Referenzen
- 10 Sa 39/13 1x (nicht zugeordnet)
- 2 Ca 311/12 1x (nicht zugeordnet)