Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 286/15

Tenor

1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. April  2015 - 1 Sa 391 a/14 - teilweise aufgehoben.

2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 30. Oktober 2014 - 4 Ca 1008 a/14 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

        

    Spelge    

        

    Spelge     

        

    Krumbiegel    

        

        

        

    Oye    

        

    K. Jerchel     

                 

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