Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 286/15
Tenor
-
1. Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. April 2015 - 1 Sa 391 a/14 - teilweise aufgehoben.
-
2. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Neumünster vom 30. Oktober 2014 - 4 Ca 1008 a/14 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Sonstige Literatur
- 1
-
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
-
Spelge
Spelge
Krumbiegel
Oye
K. Jerchel
Verwandte Urteile
Keine verwandten Inhalte vorhanden.
Referenzen
This content does not contain any references.