Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 194/15

Tenor

Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 32/15 - aufgehoben, soweit es der Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12. Februar 2014 - 3 Ca 1551/13 - stattgegeben hat.

Die Berufung des Klägers wird insgesamt zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

        

    Zwanziger    

        

    Spinner    

        

    Ahrendt     

        

        

        

    Schultz     

        

    Schepers     

                 

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen