Urteil vom Bundesarbeitsgericht (3. Senat) - 3 AZR 195/15

Tenor

Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 83/15 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 9. Mai 2014 - 19 Ca 43/13 - zurückgewiesen hat.

Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 9. Mai 2014 - 19 Ca 43/13 - abgeändert, soweit es der Klage stattgegeben hat.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

        

    Zwanziger    

        

    Spinner    

        

    Ahrendt     

        

        

        

    Schultz     

        

    Schepers     

                 

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