Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 204/15

Tenor

1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Februar 2015 - 18 Sa 97/14 - werden als unzulässig verworfen.

2. Die Kosten der Revision haben der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 % zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.

        

    Linck     

        

    Brune    

        

    W. Reinfelder    

        

        

        

    A. Effenberger    

        

    Schürmann    

                 

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen