Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 204/15
Tenor
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1. Die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 4. Februar 2015 - 18 Sa 97/14 - werden als unzulässig verworfen.
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2. Die Kosten der Revision haben der Kläger zu 20 % und die Beklagte zu 80 % zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
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Linck
Brune
W. Reinfelder
A. Effenberger
Schürmann
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Referenzen
- 18 Sa 97/14 1x (nicht zugeordnet)