Urteil vom Bundesarbeitsgericht (4. Senat) - 4 AZR 495/15
Tenor
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1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2015 - 18 Sa 1488/14 - und - 18 Sa 1583/14 - wird zurückgewiesen.
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2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
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Eylert
Creutzfeldt
Rinck
Bredendiek
Dierßen
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Referenzen
- 18 Sa 1488/14 1x (nicht zugeordnet)
- 18 Sa 1583/14 1x (nicht zugeordnet)