Urteil vom Bundesarbeitsgericht (4. Senat) - 4 AZR 495/15

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. Juni 2015 - 18 Sa 1488/14 - und - 18 Sa 1583/14 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

        

    Eylert    

        

    Creutzfeldt    

        

    Rinck    

        

        

        

    Bredendiek    

        

    Dierßen    

                 

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Referenzen