Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 387/16

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 2. März 2016 - 1 Sa 53/15 - wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

        

    Brühler    

        

    Krasshöfer    

        

    Zimmermann    

        

        

        

    Frank    

        

    Neumann-Redlin    

                 

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Referenzen