Anerkenntnisurteil vom Bundesarbeitsgericht (2. Senat) - 2 AZR 548/16 (A)

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Juni 2016 - 23 Sa 144/16, 23 Sa 159/16 - teilweise aufgehoben.

2. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 1. Dezember 2015 - 36 Ca 2066/15 - wird zurückgewiesen.

3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Sonstige Literatur

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Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO).

        

    Koch    

        

    Niemann    

        

    Berger    

        

        

        

    A. Claes    

        

    Söller    

                 

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