Anerkenntnisurteil vom Bundesarbeitsgericht (2. Senat) - 2 AZR 627/16 (A)

Tenor

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Juni 2016 - 3 Sa 162/16 - teilweise aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10. Dezember 2015 - 63 Ca 1624/15 - teilweise abgeändert:

Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 29. Januar 2015 nicht aufgelöst worden ist.

3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Sonstige Literatur

1

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO).

        

    Koch    

        

    Rachor    

        

    Berger    

        

        

        

    A. Claes    

        

    Söller    

                 

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Referenzen