Urteil vom Bundesarbeitsgericht (6. Senat) - 6 AZR 31/17
Tenor
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1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2016 - 16 Sa 260/16 - aufgehoben.
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2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 2. Februar 2016 - 24 Ca 6457/15 - abgeändert.
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Die Klage wird abgewiesen.
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3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
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Fischermeier
Krumbiegel
Heinkel
Wollensak
Kohout
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Referenzen
- 16 Sa 260/16 1x (nicht zugeordnet)
- 24 Ca 6457/15 1x (nicht zugeordnet)