Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 220/17
Tenor
-
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 22. Februar 2017 - 14 Sa 36/16 - teilweise aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten bezüglich des Klageantrags zu 1. iHv. 32,88 Euro brutto zurückgewiesen hat.
-
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 21. April 2016 - 6 Ca 358/15 - teilweise abgeändert, soweit es die Beklagte mit dem Klageantrag zu 1. zur Zahlung von 32,88 Euro brutto verurteilt hat. Insoweit wird die Klage abgewiesen.
-
3. Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
-
4. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben die Klägerin 31 % und die Beklagte 69 % zu tragen. Von den Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Klägerin 14 % und der Beklagten 86 % zur Last. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Klägerin zu 14 % und die Beklagte zu 86 % zu tragen.
Sonstige Literatur
- 1
-
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
-
Gallner
Brune
W. Reinfelder
Fieback
Frese
Verwandte Urteile
Keine verwandten Inhalte vorhanden.
Referenzen
- 6 Ca 358/15 1x (nicht zugeordnet)
- 14 Sa 36/16 1x (nicht zugeordnet)