Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 222/17

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 22. Februar 2017 - 14 Sa 39/16 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstige Literatur

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).

        

    Gallner     

        

    Brune     

        

    W. Reinfelder     

        

        

        

    Fieback     

        

    Frese    

                 

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Referenzen