Urteil vom Bundesarbeitsgericht (10. Senat) - 10 AZR 222/17
Tenor
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1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 22. Februar 2017 - 14 Sa 39/16 - wird zurückgewiesen.
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2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a Abs. 1 ZPO).
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Gallner
Brune
W. Reinfelder
Fieback
Frese
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Referenzen
- 14 Sa 39/16 1x (nicht zugeordnet)