Urteil vom Bundesarbeitsgericht - 1 AZR 75/23
Tenor
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1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. Januar 2023 - 14 Sa 631/22 - wird zurückgewiesen.
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2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Sonstige Literatur
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 ZPO).
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Gallner
Ahrendt
Rinck
Dr. Ronny Schimmer
Dohna
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Referenzen
- 14 Sa 631/22 1x (nicht zugeordnet)
- ArbGG § 72 Grundsatz 1x
- ZPO § 313a Weglassen von Tatbestand und Entscheidungsgründen 1x