Berichtigungsbeschluss vom Bayerischer Verfassungsgerichtshof - Vf. 15-VII-18
Tenor
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 14. Juni 2023 wird dahingehend berichtigt, dass es
1. im Rubrum in der Bezeichnung des Antragstellers zu 1 statt
„des B. f. G. M., vertreten durch den ersten Vorsitzenden M. W.
und die zweite Vorsitzende A. T., […]“
heißt
„des B. f. G. M., K. d. ö. R., vertreten durch den Ersten Co-Vorsitzenden Herrn M. W. und die Erste Co-Vorsitzende Frau A. T. […]“;
2. im Rubrum in der Bezeichnung des Antragstellers zu 4 statt
„des B. f. G., Landesverband Bayern, […]“
heißt
„des B. f. G., Landesverband Bayern, K. d. ö. R., […]“;
3. in den Gründen auf Seite 21 in dem Satz in Randnummer 4 am Ende statt
„[…], sowie deren erster Vorsitzender und deren zweite Vorsitzende“
heißt
„[…], sowie deren Erster (Co-)Vorsitzender und die Erste Co-Vorsitzende des Antragstellers zu 1“.
Gründe
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Referenzen
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