Berichtigungsbeschluss vom Bayerischer Verfassungsgerichtshof - Vf. 15-VII-18

Tenor

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vom 14. Juni 2023 wird dahingehend berichtigt, dass es

1. im Rubrum in der Bezeichnung des Antragstellers zu 1 statt

„des B. f. G. M., vertreten durch den ersten Vorsitzenden M. W.

und die zweite Vorsitzende A. T., […]“

heißt

„des B. f. G. M., K. d. ö. R., vertreten durch den Ersten Co-Vorsitzenden Herrn M. W. und die Erste Co-Vorsitzende Frau A. T. […]“;

2. im Rubrum in der Bezeichnung des Antragstellers zu 4 statt

„des B. f. G., Landesverband Bayern, […]“

heißt

„des B. f. G., Landesverband Bayern, K. d. ö. R., […]“;

3. in den Gründen auf Seite 21 in dem Satz in Randnummer 4 am Ende statt

„[…], sowie deren erster Vorsitzender und deren zweite Vorsitzende“

heißt

„[…], sowie deren Erster (Co-)Vorsitzender und die Erste Co-Vorsitzende des Antragstellers zu 1“.

Gründe

Die Entscheidung wird hinsichtlich der geänderten Vertretungsverhältnisse beim Antragsteller zu 1 und der genauen Bezeichnung der Antragsteller zu 1 und 4 (insoweit klarstellend) auf die Anregung der Antragsteller im Schriftsatz vom 15. Juni 2023 hin gemäß Art. 25 Abs. 4 VfGHG wegen offenbarer Unrichtigkeit in dem aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang berichtigt.

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