Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 10 B 23.1147
Tenor
I. Das Berufungsverfahren wird eingestellt.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Die Beteiligten verzichten auf Begründung und förmliche Zustellung des vorstehenden Beschlusses.
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