Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 10 B 23.1147

Tenor

I.  Das Berufungsverfahren wird eingestellt.

II.  Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.  Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Die Beteiligten verzichten auf Begründung und förmliche Zustellung des vorstehenden Beschlusses.  

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.