Urteil vom Berufsgericht für Architekten und Architektinnen NRW - 32 K 6610/17.S

Tenor

Die Eintragung des Beschuldigten in die Liste der Architekten wird wegen Verletzung beruflicher Pflichten gelöscht.

Eine erneute Eintragung des Beschuldigten in die Liste der Architekten darf nicht vor Ablauf von drei Jahren erfolgen.

Der Beschuldigte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Gebühren werden auf 100,00 Euro festgesetzt.


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