Beschluss vom Berufsgericht für Heilberufe Münster - 18 K 2105/23.T

Tenor

Die dem Antragsteller mit Bescheid der Antragsgegnerin vom 23.08.2023 erteilte und mit einem Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,00 € verbundene Rüge wird aufrechterhalten.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.

Die Verfahrensgebühr wird auf 500 € festgesetzt.


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