Prozesskostenhilfebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 3. Kammer) - 1 BvR 411/10

Tenor

Dem Antragsteller wird für die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 3. Juni 2008 - S 27 AS 3484/07 - und den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Januar 2010 - L 10 B 1479/08 AS PKH - Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt Z. beigeordnet.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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