Einstweilige Anordnung vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 1. Kammer) - 2 BvR 2603/09

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 13. November 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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Referenzen

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