Einstweilige Anordnung vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 2. Kammer) - 2 BvR 2879/09
Tenor
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Die einstweilige Anordnung vom 22. Dezember 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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Referenzen
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