Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat) - 1 BvR 420/09
Tenor
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Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 75.000 € (in Worten: fünfundsiebzigtausend Euro) festgesetzt.
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Referenzen
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