Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvC 9/10

Gründe

1

Die Wahlprüfungsbeschwerde ist aus den im Berichterstatterschreiben vom 21. April 2011 mitgeteilten Gründen offensichtlich unbegründet. Von einer weiteren Begründung wird gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG abgesehen.

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen