Kammerbeschluss ohne Begründung vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 2. Kammer) - 1 BvR 1472/11

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig ist.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

This content does not contain any references.