Kammerbeschluss ohne Begründung vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 2. Kammer) - 1 BvR 1472/11
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig ist.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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Referenzen
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