Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvR 1152/10
Tenor
-
Der Gegenstandswert der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführer wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundert-fünfzigtausend Euro) festgesetzt.
Verwandte Urteile
Keine verwandten Inhalte vorhanden.
Referenzen
This content does not contain any references.