Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat) - 1 BvR 857/07

Tenor

Der Gegenstandswert der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird auf 120.000 € (in Worten: einhundertzwanzigtausend Euro) festgesetzt.

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