Kammerbeschluss ohne Begründung vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 3. Kammer) - 2 BvR 812/11
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird - ohne dass es einer Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag bedarf - nicht zur Entscheidung angenommen.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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Referenzen
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