Einstweilige Anordnung vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvR 2628/10
Tenor
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Die einstweilige Anordnung vom 22. Mai 2012 wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
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Referenzen
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