Einstweilige Anordnung vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat) - 2 BvR 2628/10

Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 22. Mai 2012 wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.